Unsere Leistungen: |
n9o1 bearb. am 01.10.2023 | copyright by |
Erstellung standortbezogener Energiegutachten für private Zwecke
Bei bestehenden Bauwerken analysieren wir die Istsituation und schlagen Maßnahmen vor, die eine zukünftige Energieversorgung mit maximaler Kosteneffizienz sicherstellen. Dies ist insbesondere für Eigentümerversammlungen der privaten WEG's als Entscheidungsgrundlage zur Planung zukünftiger Investitionen interessant. Dies gilt im Grundsatz auch für Neubauten.
Die Profession des Handwerks ist die Ausführung. Die Natür des Handwerks ist das jeweilige Gewerk und Fachleute für Heizung und Warmwasser sind nicht oder nur selten Fachleute für die Stromversorgung.
Die Profession der Ingenieure ist die Berechnung und die Planung. Hier gegenständlich gibt es einerseits den Energiebedarf und auf der anderen Seite die verschiedenen Möglichkeiten, diesen zu decken und bei Bestandsgebäuden dazu noch die bereits bestehenden technischen Einrichtungen, die nach Möglichkeit weiter verwendet werden sollen. Und häufig liegt gerade beim Einschluß der erneuerbaren Energien der eigentliche Clou in der sinnvollen Kombination mehrerer Techniken. Ein Beispiel eines solchen Gutachtens finden Sie hier bzw. im Bereich "Öffentliche Dokumente" zum Download.
Gute Planung garantiert den Erfolg:
Um diese Aufgabe zu lösen, sind in jedem Fall fundierte Kenntnisse in
thermodynamischen Berechnungen nötig.
Als Eingangsdaten brauchen wir neben dem Objektstandort bei Bestandsgebäuden Angaben zum seitherigen Energieverbrauch und der Art und Qualität der vorhandenen energietechnischen Einrichtungen und bei Neuplanungen die Bewohnerzahl / Nutzerzahl und die vorgesehene Nutzungsart des Gebäudes.
Erstellung standortbezogener Energiegutachten für den Zweck der Förderung
Diese Art Gutachten unterscheidet sich etwas von den erstgenannten, da hier auf durch die Förderungsinstanz aufgestellten Bedingungen geachtet werden muss. Ein Beispiel eines solchen Gutachtens finden Sie hier bzw. im Bereich "Öffentliche Dokumente" zum Download. (Es ist dasselbe wie oben, die bei der Förderinstanz abzugebende Ausfertigung wird aber weniger Informationen enthalten.)
Wir sind vom BAFA anerkannte Gutachter für energetische Industrieprozesse der kleinen und mittelständischen Industrie (KMU) und sind anerkannt als Gutachter für Energie-Audits nach EDL-G (industrielle Fertigungsprozesse) und zur Erstellung von Energiegutachten für Nicht-Wohngebäude.
Gegenständlich ist es aber so, dass es sich hier nicht um das Thema "Energieberater Wohngebäude" handelt, denn dort liegt der Fokus auf allen möglichen Details insbesondere der Gebäudehülle (undichte Fenster etc.). Unser hier gegenständlicher Fokus liegt auf dem Thema "Energieanlagen".
Wir müssen uns bei diesen Fördergutachten auf die rein technischen Verhältnisse beschränken; d.h. wir schlagen zwar die technischen Lösungen vor, sind aber bezüglich Herstellern oder Lieferanten zur allerstrengsten Neutralität verpflichtet, d.h. sie werden nicht erwähnt.
Bem.: Dies gerät dann etwas zur Problematik, wenn das Förderprogramm die Benennung von zu fördernden Kostenbeträgen fordert, was natürlich ohne Angebotseinholung mit entsprechend benannten Spezifikationen praktisch nicht geht, wenn keine Vorauswahl getroffen wird.
Das Ergebnis des Gutachtens für ein Bestandsprojekt könnte zum Beispiel so aussehen:
Umsetzungsplanung und Bauüberwachung
Auf Basis des erstellten Gutachten bzw. der Analyse und der geäußerten Wunschrichtung des Kunden erstellen wir gewerksübergreifend die Ausführungspläne für die ausführenden Handwerksgewerke und überwachen auf Wunsch die Ausführung und die Abnahme. Ausführungspläne sind wichtig für die Angebotseinholung und für die nachfolgende Ausführung durch die Unternehmen, denn sie definieren, was zu tun ist bzw. was erwartet wird.
Das nachfolgende Bild zeigt den Installationsplan für eine einfache Photovoltaik-Anlage: